Jul23

Gruppenvertrag!

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Bei der privaten Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit ganze Gruppen zu versichern. Dies wird als Gruppenvertrag bezeichnet. Vorteil dieses Vertrages ist, dass die Beiträge für die Mitglieder günstiger sind und dass auch Familienangehörige des Angestellten diesem Vertrag beitreten können.

Angeboten wird diese Vertragsart von vielen Versicherungen auf Nachfrage. Vorteil für die Versicherung ist der geringere bürokratische Aufwand.

Voraussetzung ist das der überwiegende Teil der Belegschaft in diesen Gruppenvertrag eintritt. Außerdem müssen die Mitglieder zu einer objektiv gleichen Gruppe gehören, also zum Beispiel alles Vorstandsmitglieder sein oder auch Journalisten. Dabei ist es generell kein Problem bestehende Versicherungen in den Gruppentarif umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der Gruppenversicherung ist, dass die Wartezeit entfällt und man sich keiner Gesundheitsprüfung unterziehen muss. So wird auch Personen mit Vorerkrankung ein Eintritt in die private Krankenversicherung ermöglicht. Generell ist der Gruppentarif 5 % günstiger als ein gleichwertiger Tarif für eine Einzelperson.